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Blechblasinstrumente



Unter einem Blechblasinstrument versteht man ein Musikinstrument, bei dem die Tonerzeugung über ein Trichtermundstück oder über ein Kesselmundstück läuft. Die Töne werden hier nach dem Prinzip der Polsterpfeife angeblasen. Der Ton wird dadurch erzeugt, dass die Lippen des Musikers schwingen. Den Resonanzkörper stellt das Instrument selbst dar, das in der Regel die Form einer Röhre hat. Die Blechblasinstrumente lassen sich neben der Kategorisierung als Blasinstrument auch noch den so genannten Aerophonen zuordnen. Bei den Aerophonen handelt es sich nach dem Hornbostel-Sachs System von 1914 um alle Instrumente, bei denen die Tonerzeugung über eine direkte Schwingungsanregung der Luft erzeugt wird. Dabei unterscheidet man dann weiter zwischen den freien Aerophonen und den so genannten richtigen Blasinstrumenten. Bei den freien Aerophonen wird die Luft nicht durch das Instrument begrenzt. Bei den richtigen Blasinstrumenten, zu denen selbstverständlich auch die Blechblasinstrumente gehören, wird die schwingende Luft durch das Instrument selbst begrenzt.
Zu den Blechblasinstrumenten zählt man gemeinhin Instrumente wie das Horn, die Trompete, die Posaune, die Tuba und das Sousaphon. Weitere Blechblasinstrumente sind das Barriton und das Euphonium.

Blechblasinstrumente müssen nicht unbedingt aus Blech gefertigt sein. Der Begriff bezeichnet hier lediglich eine bestimmte Form der Klangerzeugung, die sich auf das spezielle Mundstück eines Blechblasinstrumentes bezieht. Deshalb kann hier die Bezeichnung Blechblasinstrument ebenso irreführend sein, wie der Begriff des Holzblasinstrumentes.